Skip to main content

Gemeinsam neue Wege beschreiten.

NRWege ist seit über fünf Jahren ein freier Träger im Raum Duisburg. In dieser Zeit haben wir erfolgreich Sprach- und Integrationsprojekte umgesetzt und uns auf die ambulante Unterstützung von Familien spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im ambulanten Bereich und konnten über mehrere Jahre hinweg vielfältige Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen erfolgreich begleiten.

Unser Ansatz verbindet Professionalität mit Empathie: Wir arbeiten kultursensibel, ressourcenorientiert und mit dem klaren Ziel, die bestmögliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern sowie Familien nachhaltig zu stärken. NRWege steht dafür, Familien professionell zu begleiten und gemeinsam mit ihnen tragfähige Lösungen zu entwickeln.


„Kinder sind die Zukunft, Familien ihr Fundament.“

Rechtliche Grundlagen – §§ 27–35 SGB VIII

§ 27 –
Hilfe zur Erziehung

Eltern haben Anspruch auf Unterstützung, wenn sie mit der Erziehung überfordert sind. Ziel

ist die Förderung des Kindes und die Stärkung der Eltern.

§ 28 –
Erziehungsberatung

Bietet Familien fachliche Beratung bei Konflikten oder Unsicherheiten in Erziehungsfragen.

§ 29 –
Soziale Gruppenarbeit

Kinder und Jugendliche lernen in Gruppen soziale Kompetenzen und werden in ihrem

Selbstbewusstsein gestärkt.

§ 30 – Erziehungsbeistand

Ein pädagogischer Begleiter unterstützt Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen

und fördert ihre Selbstständigkeit.

§ 31 – Sozialpädagogische Familienhilfe

Intensive Betreuung von Familien direkt im Alltag, um Erziehungskompetenzen zu

verbessern und Krisen zu bewältigen.

§ 32 – Erziehung in Tagesgruppen

Kinder und Jugendliche werden außerhalb der Familie in Gruppen betreut und gefördert,

während die Eltern weiterhin eng eingebunden bleiben.

§ 33 – Vollzeitpflege

Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben können, finden in Pflegefamilien einen geschützten

Rahmen.

§ 34 – Heimerziehung

Kinder und Jugendliche, die nicht in der Familie leben können, werden in Einrichtungen

betreut und gefördert.

§ 35 – Intensive Einzelbetreuung

Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten erhalten individuelle Unterstützung, um neue

Perspektiven zu entwickeln.

Ablauf einer Zusammenarbeit mit NRWege

Wenn Familien oder Institutionen unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten,

läuft der Prozess in mehreren professionellen Schritten ab:

 Familien oder Jugendämter treten mit uns in Verbindung, um den Unterstützungsbedarf zu klären.

Wir führen ein ausführliches Gespräch mit den Beteiligten, um die aktuelle Situation zu verstehen.

Gemeinsam mit dem Jugendamt und der Familie entwickeln wir einen passgenauen Hilfeplan.

Unsere Fachkräfte begleiten die Familie regelmäßig und setzen die vereinbarten Maßnahmen um.

Evaluation: In regelmäßigen Abständen prüfen wir gemeinsam mit der Familie und dem

Jugendamt die Fortschritte.

Wenn die Ziele erreicht sind, wird die Hilfe beendet – mit dem Ziel, dass die Familie nachhaltig gestärkt ist.